FAQ

Vor der Anmeldung zur Meistervorbereitung

Was ist die Meisterausbildung?

Die Meisterausbildung im Handwerk ist eine Aufstiegsfortbildung, die nach der Gesellenprüfung absolviert werden kann und zur Führung eines Betriebs sowie zur Ausbildung von Nachwuchskräften befähigt.

Wie lange dauert die Meisterausbildung?

Die Ausbildung dauert je nach Vollzeit- oder Teilzeitmodell zwischen einem und dreieinhalb Jahren und gliedert sich in vier Prüfungsteile:

Teil I: Fachpraxis:
Prüfung der praktischen Kenntnisse durch eine Arbeitsprobe und/oder ein Meisterstück. Nachweis der fachlichen Fähigkeiten.

Teil II: Fachtheorie:
Prüfung des theoretischen Wissens, das für das Handwerk relevant ist.

Teil III: Betriebswirtschaft, Kaufmännisches und Rechtliches:
Prüfung kaufmännischer und rechtlicher Kenntnisse, einschließlich Buchhaltung, Kostenrechnung und Stundensatzberechnung.

Dieser Teil ist für alle Handwerksberufe gleich.

Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik (AdA-Schein, Ausbilderschein):
Prüfung berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse zur Ausbildung von Lehrlingen.

Dieser Teil ist für alle Handwerksberufe gleich.

Mit dem Meisterbrief erhält man die Hochschulreife, welcher den Zugang zu einem Studium ermöglicht.

Während der Meistervorbereitung

Wie läuft der Unterricht ab?

Unterricht im modern ausgestatteten Raum, überwiegend hybrider Präsenzunterricht plus gelegentliche Teamarbeiten. Dozenten fokussieren sich auf Praxisrelevanz und Prüfungsanforderungen. Lerngruppen nach dem Unterricht sind willkommen. Hausaufgaben können einzelne Abende betreffen. Hybrider Präsenzunterricht bedeutet, dass Teilnehmer vor Ort sind + Teilnehmer per Zoom dazugeschaltet werden.

Kostenfreie Beratung

Fragen zur Weiterbildung? Anrufen oder Beratungstermin vereinbaren:

02676 9528040 (Mo–Fr 07:30–17:00Uhr)

Mail: info@fbi-vulkaneifel.de

FAQ / Reporte lesen

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde oder Sie vertiefende Kurs Reporte möchten:

Tel.:02676 9528040

Mail: info@fbi-vulkaneifel.de

Rechtliche/amtliche Grundlagen (Auswahl, siehe Verweise oben)

Aufstiegs BAföG (Förderhöhe, Tilgung, Erlass, Lebensunterhalt):

BMBF/Bundesportal/KfW

Bildungsfreistellung Saarland (seit 09.05.2024):

5 Tage/Jahr, Übertragung auf 10 Tage möglich

AEVO (Bundesrecht, Anerkennung):

BMBF/„Gesetze im Internet“

Meisterpflicht (AnlageA HwO):

Gesetze im Internet

Steuerliche Absetzbarkeit:

§9 EStG und LStH/LStR.

Kontaktformular

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