▶ Der Aufstiegsbonus I wird als freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt. Er beträgt 2.000€ pro 💵 Person für jeden nach der Verwaltungsvorschrift anerkannten Abschluss. 👩🎓🧑🎓
Bei Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis ab dem 1. Januar 2020 festgestellt wird, beträgt der Aufstiegsbonus 2.000€. Bei Prüfungsergebnissen davor (erstmalig ab 01.01.2017) beträgt der Aufstiegsbonus 1.000€. 🚀
▶ Aufstiegsbonus II, wer sich nach Jahresbeginn 2017 und noch innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen seiner Fortbildungsprüfung selbstständig gemacht hat oder machen wird, kann mit weiteren 2.500€ 💵 gefördert werden.
Der Aufstiegsbonus II wird seit Januar 2020 nach der neuen Verwaltungsvorschrift gewährt. Gefördert wird „die erstmalige Gründung einer selbständigen Vollexistenz, die erstmalige Übernahme eines bestehenden Betriebes, die erstmalige tätige Beteiligung (mindestens 25% Anteil am Kapital) oder eine Nebenerwerbsgründung, die in Bezug zu einem entsprechenden Fortbildungsabschluss steht“. Die Gründung oder Übernahme muss innerhalb der vergangenen 12 Monate stattgefunden haben.🚀
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