Meisterprüfung Teil 4 oder auch Ausbildereignung!

Die Ausbildereignung ist fester Bestandteil jeder Weiterbildung zum Meister und Voraussetzung, um den Meistertitel zu erhalten. Generell wird diese auch als „Meister Teil 4“ bezeichnet.

Den Ausbilderschein kannst du dir also als Teil 4 deiner Meisterausbildung anrechnen lassen.
Mit dem Ausbilderschein stellst du deine Befähigung unter Beweis, Auszubildende anzuleiten sowie deren strukturierte Ausbildung zu gewährleisten.

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Bei uns lernst du alles Nötige für deine Meisterprüfung Teil 4 oder Ausbildereignungsprüfung:
www.fbi-vulkaneifel.de/meisterkurs-3-4/

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