Kann ich meine Meisterausbildung steuerlich geltend machen?

Deine Weiterbildung bei uns dient deiner beruflichen Entwicklung und so kannst du zusätzlich bei der Steuer sparen:

  • Alle Aufwendungen für Arbeitsmittel, die im Zusammenhang mit der Fortbildung benötigt werden, sind als Werbungskosten abziehbar. 
  • Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Computer bzw. Laptop mit Zubehör, Studienliteratur und Fachbücher, Büromaterialien und Büromöbel.
  • Auch Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildung können als Werbungskosten abgezogen werden.
  • Zum Beispiel Kurs-, Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren.
  • Es dürfen auch die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden – und zwar in voller Höhe, also mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.

Tipp: Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen dürfen auch geltend gemacht werden, wenn man sich mit anderen Meisterschülern in privaten Lerngruppen trifft!
Hinzu kommt noch der Verpflegungsmehraufwand. 

Abhängig davon, wie lange man von zuhause weg ist, gibt es eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand:

  • Abwesenheit am Kalendertag: 24 Stunden = Verpflegungspauschale 24€
  • Abwesenheit am Kalendertag: 14-24 Stunden = Verpflegungspauschale 12€
  •  Abwesenheit am Kalendertag:  8-14 Stunden = Verpflegungspauschale 6€

Experten Tipp: Bei der Inanspruchnahme des Darlehensanteils des Meister-BAföGs sind auch die Zinsen dafür im jeweiligen Zahlungsjahr als Werbungskosten abzugsfähig.