- 1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen dem Fortbildungsinstitut Vulkaneifel (FV) und dem Teilnehmer (TN) in Verbindung mit dem Fortbildungsvertrag des Fortbildungsinstitut Vulkaneifel für die jeweilige Fort- und Weiterbildung. Sie sind wesentliche Bestandteile des Vertrages und werden als solcher vom Teilnehmer anerkannt. Der TN wurde ausdrücklich auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Sein Einverständnis mit diesen AGB bestätigt der TN durch das Absenden der Anmeldung über unsere Webseite.
- 2. Fortbildungsinstitution
Hauptsitz: Fortbildungsinstitut Vulkaneifel, Eifel-Maar-Park 10, 56766 Ulmen
Tel.: 02676-9528040, E-Mail: info@fbi-vulkaneifel.de
Institutsleitung: Frau Sina Funk
- 3. Fortbildungsziele und Lehrgangsinhalt
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse, die zum Bestehen für die jeweilige Fort- und Weiterbildungsprüfung erforderlich sind.
- 4. Voraussetzung zur Teilnahme an den Prüfungen
Voraussetzung zur Teilnahme an den Prüfungen ist die Zulassung durch die jeweilige Kammer. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzung obliegt dem Teilnehmer. Kosten für die Abnahme der Prüfungen entstehen unabhängig von den Gebühren für die Intensivkurse des FV. Die Gebühren für die Prüfungen sind gesondert nach entsprechender Rechnungsstellung an die zuständige Kammer zu bezahlen. FV übernimmt keine Garantie für die Zulassung des Teilnehmers zur Prüfung.
- 5. Lehrgangsdauer: Die Lehrgangsdauer ist je nach belegtem Kurs unterschiedlich:
Handwerksmeisterkurs Teil III: insgesamt 12 Tage
Gepr. Fachmann/frau für kaufm. Betriebsführung: insgesamt 13 Tage
Arbeitspädagogik Teil IV: 3 Tage
Ausbildereignung: 3 Tage
- 6. Lehrgangsgebühren
Die Höhe der Lehrgangsgebühren ist in der Anmeldung über die Homepage festgehalten. Über die vom TN zu zahlende Kursgebühr wird diesem eine Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel ist abhängig von der gebuchten Weiterbildung und ist auf der Rechnung ausgewiesen und durch Banküberweisung zu begleichen.
Volksbank RheinAhrEifel e.G.
BIC: GENODED1BNA
IBAN: DE52 5776 1591 0078 0086 00
Sofern mit dem TN eine Ratenzahlung vereinbart wird, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ an, bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung fällt für jeden Fall eine Bearbeitungs- und Mahngebühr in Höhe von 10€ an. Kommt der TN mit seiner Zahlung in Rückstand, wird die gesamte offene Forderung sofort in voller Höhe fällig. FV ist berechtigt, ihre Dienstleistungsverpflichtung aus dem Fortbildungsvertrag zurückzuhalten und daher den TN zu den Fortbildungskursen nicht zuzulassen, wenn und solange der TN seine Zahlungsverpflichtungen aufgrund des Fortbildungsvertrages nicht erfüllt hat. Der TN ist verpflichtet, jede Veränderung seiner Wohnadresse unverzüglich schriftlich dem FV mitzuteilen, solange noch irgendeine Zahlungsforderung ihm gegenüber offen ist.
- 7. Anmeldung
Der TN kann sich online über das Webformular anmelden. Jede Anmeldung ist auch vor einer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
- 8. Pflichten des Schülers
Die Unterrichtsräume und ihre Einrichtungen sind vom Teilnehmer pfleglich zu behandeln, die Räume sind nach Ende der Kursstunden in ordentlichem Zustand zu verlassen. In den Räumlichkeiten gilt absolutes Rauchverbot. Persönliches Werkzeug, Taschenrechner, Schreibmaterial, Schreib- bzw. Notizblöcke etc. müssen vom Teilnehmer mitgebracht werden. Jeder Teilnehmer ist für die Ordnung und Sauberkeit an dem ihm zugewiesenen Ausbildungsplatz selbst verantwortlich. Er muss die ihm übergebenen Materialien pfleglich behandeln. Für mutwillig verursachte Schäden an diesen Sachen kommt der Teilnehmer auf. Für schuldhaft abhanden gekommene Gegenstände haftet der Teilnehmer. Für die mitgebrachten Utensilien wird seitens vom FV keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer muss auf seine Garderobe und andere mitgebrachte Gegenstände selbst achten. Die Haftung vom FV für diese Sachen ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am theoretischen Unterricht sollte für jeden Teilnehmer im Interesse einer erfolgreichen Ablegung der anschließenden Prüfungen als selbstverständlich angesehen werden. Video- und Tonaufnahmen, Mitschnitte und Fotografien sind während der Lehrgangsveranstaltungen nicht gestattet und werden mit einer Geldbuße von 50.000,00 € bestraft!
- 9. Pflichten der FV
Der Leistungsumfang der vom FV angebotenen Lehrgangsveranstaltungen ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Weitergehende Leistungsverpflichtungen vom FV, insbesondere die Entwicklung teilnehmerspezifischer Problemlösungen, bestehen nicht. FV ist berechtigt, die Schulungsunterlagen nach dem jeweils neuesten Stand zu überarbeiten. Hieraus kann der Teilnehmer keine Ansprüche herleiten. Schulungsunterlagen dürfen ohne Genehmigung von FV nicht vervielfältigt werden. Für Sonderkopien wird eine Gebühr erhoben. FV darf die Daten, die der Kursverwaltung dienen, aufzeichnen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden.
- 10. Kündigung
Der Fortbildungsvertrag ist für jede Vertragspartei nur aus wichtigem Grund kündbar. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Bei schriftlicher Absage bis 4 Wochen vor Anmeldeschluss, erfolgt eine Rückerstattung abzüglich einer Aufwandspauschale von 100,00€ je gebuchtem Kurs. Die Aufwandspauschale wird auch dann fällig, sobald wir für Sie tätig werden, z.B. Bafög-Anträge ausfüllen, etc. Danach wird der gesamte Betrag fällig, wenn der Platz nicht nach besetzt werden kann. Der Teilnehmer hat auch die Möglichkeit, eine andere Person für die Teilnahme zu benennen.
Im Krankheitsfalle besteht keine Leistungsverpflichtung vom FV.
Wir behalten uns die Absage von Kursen und Änderungen der Termine aus wichtigen Gründen bis zum Kursbeginn vor, sowie die Durchführung der Kurse durch einen anderen Dozenten, bleiben ebenfalls vorbehalten. Im Fall der Kursabsage werden bezahlte Gebühren als Gutschrift festgehalten, für eine Kursteilnahme zu einem anderen Zeitpunkt.
Weitergehende Ansprüche gegen uns können im Fall der Kursabsage nicht geltend gemacht werden.
Wir behalten uns weiterhin vor, eine Änderung der Kursinhalte und Ablaufzeiten innerhalb der laufenden Ausbildungstage vorzunehmen.
Sofern ein TN durch Krankheit oder aus anderem wichtigen, persönlichen Grund eine Unterrichtsstunde oder eine Unterrichtseinheit nicht wahrnehmen kann, erfolgt keine Rückvergütung, der Unterricht ist eigenständig nachzuarbeiten.
- 11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Cochem. Cochem als Gerichtsstand wird auch für den Fall ausdrücklich vereinbart, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- 12. Haftungsbeschränkung
Beide Vertragsparteien haften für nachgewiesene Pflichtverletzungen und Schäden im Zusammenhang mit dem Fortbildungsvertrag nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- 13. Hausrecht, Weisungsbefugnis
Die Institutsleitung, die Stellvertretung und der jeweilige Dozent haben das Hausrecht und Weisungsbefugnis. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, bei Nichtbefolgung ihrer Weisungen im Rahmen des Lehrgangs den Teilnehmer teilweise oder völlig vom weiteren Kursverlauf auszuschließen, nachdem diese Folge dem Teilnehmer angedroht worden ist und der Teilnehmer sich trotzdem nicht an die Anweisungen hält. Die Weisungsbefugnis bezieht sich auch auf die Fortbildung im Allgemeinen, d. h. die Ausgestaltung und Dauer der jeweiligen Unterrichtseinheit in Theorie, und liegt allein im Ermessen der Institutsleitung, der Stellvertretung und des Dozenten. Wird ein Teilnehmer wegen hartnäckiger Nichtbefolgung des Hausrechts oder von Weisungen der Institutsleitung, der Stellvertretung oder des Dozenten, bei Nichtzahlung der Kursgebühr oder respektlosen Verhaltens, vom weiteren Verlauf des Kurses ganz oder teilweise ausgeschlossen, bleibt der Teilnehmer bei einem schuldhaften Verstoß zur Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühren verpflichtet. Eine Rückerstattung oder auch eine Teilrückerstattung ist ausgeschlossen.
- 14. Sonstige Leistungen des Teilnehmers:
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
- Alle Lehrgangsgebühren und sonstige Gebühren rechtzeitig zu bezahlen
- sich an die vereinbarten AGB zu halten,
- bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, und
- dem Ruf und Ansehen der Schule keinen Schaden zuzufügen.
- 15. Bücher für den Unterricht
Die Fachbücher sind selbst zu besorgen und dementsprechend mitzubringen. Alle Bücher müssen noch aktuell sein.
- 16. Stundenplan
Theoretischer Unterricht: Montag bis Samstag 8.30 – 16.30 Uhr
Abweichungen vom Stundenplan werden vom Kursleiter rechtzeitig bekannt gegeben. Um eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, am theoretischen Unterricht teilzunehmen.
- 17. BAföG-Bezug
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass TN sowie FV verpflichtet sind, beim Bezug von BAföG-Leistungen, nach Abschluss des Intensivkurses einen Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am Kurs dem BAföG-Amt vorzulegen.
Hier gilt: Von einer regelmäßigen Teilnahme wird ausgegangen, wenn der TN nicht mehr als 10% von der Gesamtstundenzahl des Kurses des abgefragten Zeitraums unentschuldigt gefehlt hat.
- 18. Kursbescheinigung / Steuerbescheinigung
Nach der Kursteilnahme erhält der TN vom FV eine Teilnahmebescheinigung über die Kurslaufzeit und gezahlte Kursgebühr zur Vorlage beim Finanzamt.
- 19 Anregung / Kritik
Wir bitten den TN unsere Fragebögen (Dozentenfragebogen und Zufriedenheits-fragebögen) so ehrlich und vollständig wie möglich auszufüllen. Nur so können wir Probleme möglichst schnell klären und einen optimalen Ablauf der Kurse gewährleisten.
- 20. Versicherungsschutz
Für den Versicherungsschutz während des Lehrganges bzw. der einzelnen Veranstaltungen sowie auf dem Weg zu diesen und zurück hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Schadensfälle die sich im Zusammenhang mit der Fortbildung bzw. den Lehrveranstaltungen ereignen, sind vom Teilnehmer unverzüglich dem FV zu melden.
- 21. Datenschutzerklärung
Nutzung persönlicher Daten: persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, im Rahmen unserer Kursanmeldung mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Kursteilnahme bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datensicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich bzw. ist es nötig die Daten ausschließlich an die zuständige Kammer wegen der Anmeldung zur Prüfung weiterzugeben.
Ebenfalls erklärt sich der TN damit einverstanden, dass gemachte Bilder, Film- und Tonaufnahmen nach bestandener Prüfung mit Namensnennung veröffentlicht werden.
- 22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in derartigen Fällen, eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Dasselbe gilt auch für etwaige Lücken in den AGB. Diese salvatorische Klausel gilt ebenso für den Fortbildungsvertrag.
Stand: Dezember 2019
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.