Fördermöglichkeiten -
für deine Fortbildungen | Weiterbildungen

Meister-BAföG

Das bekommst du:
– Förderung für Lehrgang + Prüfungsgebühren bis 15.000 €
50% Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst
– Bestehst du die Prüfung → weitere 50% Erlass
– Machst du dich selbstständig → bis zu 100% Zuschuss

Für wen geeignet?
Für alle, die Meister Teil 1–4 machen wollen.

Extra: Auch Unterhalt kannst du bekommen – je nach Familienstand (z. B. über 1.600 € möglich).

Einmalzahlung nach bestandener Meisterprüfung.

Beispiele:
– Bayern: 2.000 €
– Niedersachsen: 4.000 €
– Baden-Württemberg: 1.500 €
– Rheinland-Pfalz: 2.000 € Aufstiegsbonus I
– Saarland / Sachsen: 1.000 €
…und weitere.

Für wen geeignet?
Alle Meister, die ihre Prüfung bestanden haben – egal ob Vollzeit oder Teilzeit.

Geld für deine Selbstständigkeit.

Je nach Bundesland:
– Berlin: bis 15.000 €
– Brandenburg: bis 12.000 €
– NRW: 10.500 €
– RLP: 2.500 € (Aufstiegsbonus II)
– Schleswig-Holstein: 7.500 €
…und weitere.

Für wen geeignet?
Wenn du einen eigenen Betrieb gründest oder übernimmst (manchmal reicht auch eine Beteiligung).

Das bekommst du:
– Finanzielle Förderung für Lehrgänge & Weiterbildungen
– Einkommen spielt keine Rolle

Voraussetzungen:
– Ausbildung mit sehr gutem Ergebnis bestanden (mind. Note 1,9)
– oder Platzierung beim Leistungswettbewerb
– oder Empfehlung vom Ausbildungsbetrieb
– unter 25 Jahre bei Start

Günstiges Darlehen für den Restbetrag deiner Meisterausbildung.

– Für Kurskosten, Prüfungsgebühren, Meisterstück, Material
– Bei Bestehen → 50% Darlehenserlass
– Bei Gründung → weitere Erlasse möglich

– Bis zu 5 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr
– Gilt in allen Bundesländern außer Bayern & Sachsen
– Arbeitgeber zahlt Gehalt weiter

– Bildungsgutschein → bei Meisterkursen manchmal möglich (nach Absprache)
– Für Soldaten: Berufsförderungsdienst (BFD)

Bildungsscheck NRW

– Bis zu 50% Förderung, max. 500 €
– Für Beschäftigte, Berufsrückkehrer, Selbstständige und KMU
– Bedingung: Wohn- oder Arbeitsort in NRW

60% Zuschuss, max. 1.500 € pro Person & Jahr
– Für berufliche Weiterbildungen
– Antrag spätestens 1 Monat vor Kursbeginn

– Recht auf 5 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr
– Gilt in allen Bundesländern außer Bayern & Sachsen

– Agentur für Arbeit → kann fördern, nach Absprache mit dem Sachbearbeiter
– Bildungsgutschein wird nicht akzeptiert, aber andere Förderwege möglich

Kontaktformular

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von HubSpot. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen