Fördermöglichkeiten -
für deine Fortbildungen | Weiterbildungen
Meister-BAföG
Das bekommst du:
– Förderung für Lehrgang + Prüfungsgebühren bis 15.000 €
– 50% Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst
– Bestehst du die Prüfung → weitere 50% Erlass
– Machst du dich selbstständig → bis zu 100% Zuschuss
Für wen geeignet?
Für alle, die Meister Teil 1–4 machen wollen.
Extra: Auch Unterhalt kannst du bekommen – je nach Familienstand (z. B. über 1.600 € möglich).
Meisterbonus
Einmalzahlung nach bestandener Meisterprüfung.
Beispiele:
– Bayern: 2.000 €
– Niedersachsen: 4.000 €
– Baden-Württemberg: 1.500 €
– Rheinland-Pfalz: 2.000 € Aufstiegsbonus I
– Saarland / Sachsen: 1.000 €
…und weitere.
Für wen geeignet?
Alle Meister, die ihre Prüfung bestanden haben – egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
Meistergründungsprämie
Geld für deine Selbstständigkeit.
Je nach Bundesland:
– Berlin: bis 15.000 €
– Brandenburg: bis 12.000 €
– NRW: 10.500 €
– RLP: 2.500 € (Aufstiegsbonus II)
– Schleswig-Holstein: 7.500 €
…und weitere.
Für wen geeignet?
Wenn du einen eigenen Betrieb gründest oder übernimmst (manchmal reicht auch eine Beteiligung).
Begabtenförderung
Das bekommst du:
– Finanzielle Förderung für Lehrgänge & Weiterbildungen
– Einkommen spielt keine Rolle
Voraussetzungen:
– Ausbildung mit sehr gutem Ergebnis bestanden (mind. Note 1,9)
– oder Platzierung beim Leistungswettbewerb
– oder Empfehlung vom Ausbildungsbetrieb
– unter 25 Jahre bei Start
KfW-Darlehen
Günstiges Darlehen für den Restbetrag deiner Meisterausbildung.
– Für Kurskosten, Prüfungsgebühren, Meisterstück, Material
– Bei Bestehen → 50% Darlehenserlass
– Bei Gründung → weitere Erlasse möglich
Bildungsurlaub
– Bis zu 5 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr
– Gilt in allen Bundesländern außer Bayern & Sachsen
– Arbeitgeber zahlt Gehalt weiter
Förderung durch die Arbeitsagentur
– Bildungsgutschein → bei Meisterkursen manchmal möglich (nach Absprache)
– Für Soldaten: Berufsförderungsdienst (BFD)
Bildungsscheck NRW
– Bis zu 50% Förderung, max. 500 €
– Für Beschäftigte, Berufsrückkehrer, Selbstständige und KMU
– Bedingung: Wohn- oder Arbeitsort in NRW
QualiSCheck RLP
– 60% Zuschuss, max. 1.500 € pro Person & Jahr
– Für berufliche Weiterbildungen
– Antrag spätestens 1 Monat vor Kursbeginn
Bildungsurlaub
– Recht auf 5 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr
– Gilt in allen Bundesländern außer Bayern & Sachsen
Förderung durch die Arbeitsagentur
– Agentur für Arbeit → kann fördern, nach Absprache mit dem Sachbearbeiter
– Bildungsgutschein wird nicht akzeptiert, aber andere Förderwege möglich