Für die Teilnahme an der AEVO-Prüfung gibt es grundsätzlich keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Wenn du anschließend selbst verantwortlich Azubis ausbilden möchtest, brauchst du neben dem Ausbilderschein aber auch die passende fachliche und persönliche Eignung für den jeweiligen Ausbildungsberuf.
Wer den Ausbilderschein machen möchte, fragt sich oft zuerst: Welche Voraussetzungen muss ich dafür eigentlich erfüllen?
Dabei werden zwei Dinge häufig miteinander vermischt: die Teilnahme an der AEVO-Prüfung und die Frage, ob du danach tatsächlich als verantwortlicher Ausbilder eingesetzt werden darfst.
Genau diese beiden Punkte sollte man getrennt betrachten.
Wer darf die AEVO-Prüfung machen?
Für die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO gibt es grundsätzlich keine besonderen formalen Zulassungsvoraussetzungen.
Du brauchst für die Prüfung also nicht zwingend:
- einen Meistertitel
- eine bestimmte Schulbildung
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- eine festgelegte Anzahl an Jahren Berufserfahrung
Damit können auch Fachkräfte oder angehende Führungskräfte die Prüfung ablegen, die sich frühzeitig auf eine spätere Tätigkeit als Ausbilder vorbereiten möchten.
Der Ausbilderschein nach AEVO weist dabei vor allem deine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach.
Warum reicht die AEVO-Prüfung nicht in jedem Fall allein aus?
Wer verantwortlich Azubis ausbilden möchte, muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Mit dem Ausbilderschein weist du vor allem nach, dass du weißt, wie Ausbildung geplant, durchgeführt und begleitet wird.
Dazu gehören beispielsweise:
- Ausbildung planen
- Lerninhalte vermitteln
- geeignete Ausbildungsmethoden einsetzen
- Auszubildende unterstützen und beurteilen
- rechtliche Grundlagen der Ausbildung kennen
Zusätzlich musst du aber auch über die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Ausbildungsberuf verfügen.
Einfach gesagt: Der Ausbilderschein zeigt, dass du ausbilden kannst. Deine berufliche Qualifikation zeigt, dass du auch über das nötige Fachwissen im jeweiligen Beruf verfügst.
Brauche ich also eine abgeschlossene Berufsausbildung?
Für die AEVO-Prüfung selbst grundsätzlich nicht.
Wenn du später jedoch einen bestimmten Beruf verantwortlich ausbilden möchtest, spielt deine berufliche Qualifikation eine wichtige Rolle.
In vielen Fällen verfügen angehende Ausbilder ohnehin bereits über eine passende Ausbildung und Berufserfahrung. Deshalb entsteht im Alltag schnell der Eindruck, eine abgeschlossene Ausbildung sei eine Voraussetzung für den Ausbilderschein selbst.
Tatsächlich geht es dabei aber um die spätere fachliche Eignung als Ausbilder.
Muss ich Meister sein, um Ausbilder zu werden?
Nein, nicht grundsätzlich.
Du kannst die AEVO-Prüfung auch ohne Meistertitel ablegen.
Gerade im Handwerk gelten für die tatsächliche Ausbildungsberechtigung allerdings besondere Regelungen. Je nachdem, welchen Beruf beziehungsweise welches Handwerk du ausbilden möchtest, können beispielsweise eine Meisterqualifikation oder andere berufliche Nachweise erforderlich sein.
Im Handwerk ist die Ausbildereignung außerdem eng mit Meister Teil 4 verbunden.
Was erwartet mich bei der AEVO-Prüfung?
Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Inhaltlich geht es um vier Bereiche:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Dabei geht es nicht nur um theoretisches Wissen. Besonders im praktischen Prüfungsteil musst du zeigen, dass du Ausbildungssituationen sinnvoll planen und umsetzen kannst.
Wer typische Fehler in der praktischen AEVO-Prüfung bereits vorher kennt, kann sich gezielter auf diesen Teil vorbereiten.
Für wen lohnt sich der Ausbilderschein?
Der Ausbilderschein ist besonders interessant, wenn du:
- künftig Auszubildende betreuen möchtest
- mehr Verantwortung im Unternehmen übernehmen willst
- eine Führungsposition anstrebst
- dich beruflich weiterentwickeln möchtest
- später eine Meisterqualifikation planst
Auch wenn du aktuell noch nicht als verantwortlicher Ausbilder eingesetzt wirst, kannst du die AEVO-Prüfung bereits absolvieren und die Qualifikation für später erwerben.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Auch wenn es für die Teilnahme keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen gibt, solltest du dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten.
Beim FBI Vulkaneifel kannst du dich mit unserem Ausbilderschein-Kurs in nur 3 Tagen kompakt auf den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil vorbereiten.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen für den Ausbilderschein
Grundsätzlich gibt es für die Teilnahme an der AEVO-Prüfung keine besonderen formalen Zulassungsvoraussetzungen.
Brauche ich eine abgeschlossene Ausbildung für den Ausbilderschein?
Für die AEVO-Prüfung selbst grundsätzlich nicht. Wenn du später verantwortlich in einem bestimmten Ausbildungsberuf ausbilden möchtest, musst du allerdings auch die notwendige fachliche Eignung besitzen.
Für die Prüfung selbst ist keine feste Anzahl an Jahren Berufserfahrung vorgeschrieben. Berufserfahrung kann aber für die spätere fachliche Eignung als Ausbilder relevant sein.
Nicht automatisch in jedem Beruf. Zusätzlich zur berufs- und arbeitspädagogischen Eignung musst du persönlich und fachlich für den jeweiligen Ausbildungsberuf geeignet sein.
Nein. Die AEVO-Prüfung kannst du auch ohne Meistertitel ablegen. Im Handwerk können für die tatsächliche Ausbildungsberechtigung jedoch zusätzliche Anforderungen gelten.